200 Kilo Körpergewicht: Kündigung wegen Adipositas zulässig? (28.07.2016)

Ein 200 Kilogramm schwerer Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber haben sich hinsichtlich einer Kündigung wegen des Übergewichts des Arbeitnehmers vor dem Landesarbeitsgericht durch Vergleich geeinigt. Die Parteien erklärten sowohl die Kündigung als auch den vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch für erledigt. Der Kläger sagte darüber hinaus zu, weiterhin an seiner eingeleiteten Gewichtsreduzierung zu arbeiten.(LAG Düsseldorf, Vergleich vom 27.07.2016 – 7 Sa 120/16)