Abkehrwille des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung nicht ohne weiteres ausreichend für arbeitgeberseitige Kündigung (15.08.2019)
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor.(ArbG Siegburg, Urteil vom 17.07.2019 – 3 Ca 500/19)