Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität (07.01.2025)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-
Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für
rechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig,
mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck
und den Aufstieg der AfD zu befördern.

(ArbG Berlin, Urteil vom 05.12.2024 – 58 Ca 4568/24)