Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußballschauens während der Arbeitszeit zuässig (29.08.2017)
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass einem Mitarbeiter eines Automobilzulieferers zu Recht eine Abmahnung wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit erteilt worden ist.(ArbG Köln, Urteil vom 28.08.2017 – 20 Ca 7940/16)