Abrechnungsverband Ost der VBL: Arbeitnehmer der IKK classic müssen Eigenanteil an betrieblicher Altersversorgung tragen (22.01.2020)

Auch im sogenannten Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und dern Länder (VBL) haben die Arbeitnehmer der IKK classic nach den dort geltenden Tarifverträgenn einen Eigenanteil zu ihrer betrieblichen Altersversorgung zu tragen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht(BAG, Urteil vom 21.01.2020 – 3 AZR 73/19)