Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente stellen keine unzulässige Benachteiligung wegen Behinderung dar (14.10.2016)

Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichenn der üblichen, „festen Altersgrenze“ Abschläge vor, liegt darin keine unerlaubten Benachteiligung wegen einer Behinderung. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.(BAG, Urteil vom 13.10.2016 – 3 AZR 439/15)