Abschluss und Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten und engen Freunden muss klar nachweisbar sein (16.08.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten und engen Freunden strenge Anforderungen zu stellen sind. Fehlen sowohl ein schriftlicher Darlehensvertrag als auch eine in irgendeiner Weise konkretisierte Rückzahlungsvereinbarung muss von einer Unterhaltsgewährung und nicht von einem Darlehen ausgegangen werden.(SG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2018 – S 28 AS 3139/14)