Änderungen in vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellten Vertragsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem AGB Recht (16.11.2016)
Vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber imn Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen einern Rechtsposition berühmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 15.11.2016 – 3 AZR 539/15)