Afghanischer Flüchtling hat für die Dauer seiner Ausbildung Anspruch auf Kindergeld (18.11.2015)
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass ein 22-jähriger afghanischer Flüchtling für die Dauer seiner Ausbildung als KFZ-Mechatroniker Anspruch auf Zahlung von Kindergeld hat.(SG Mainz, Urteil vom 22.09.2015 – S 14 KG 1/15)