AGG-Hopper: Bewerber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bei von vornherein angestrebter Entschädigungszahlung (21.07.2017)

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nur zu gewähren ist, wenn es sich um einen echten Bewerber gehandelt hat. Dies ist zu verneinen, wenn sich jemand nicht ernsthaft um die Stelle bewirbt, sondern von vornherein nur die Zahlung einer Entschädigung anstrebt.(AG München, Urteil vom 24.11.2016 – 173 C 8860/16)