Die Kunststoffscheibe im Heck eines Cabrios ist zwar grundsätzlich von der Glasbruchversicherung einer Teilkaskoversicherung mitversichert. Schäden im Biegebereich für den Einklappvorgang deuten jedoch auf Verschleiß hin. Dies entschied das Amtsgericht München.(AG München, Urteil vom 21.05.2014 – 271 C 4878/14)

Ist eine Reisende zum Zeitpunkt der Reisebuchung an Krebs erkrankt und wird ihr von den Ärzten eine Besserung in Aussicht gestellt, so stehen ihr Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung zu, wenn die Besserung wider Erwarten ausbleibt und sie deshalb die Reise storniert. Denn das unerwartete Ausbleiben einer Besserung der Krebserkrankung stellt eine „unerwartet schwere Erkrankung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen…(LG Köln, Urteil vom 07.11.2013 – 24 S 15/13)

Adipositas, sogenannte „Fettleibigkeit“, kann eine „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein. Zwar gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der als solcher Diskriminierungen wegen Adipositas verböte, doch fällt Adipositas unter den Begriff „Behinderung“, wenn sie unter bestimmten Bedingungen den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe…(EuGH, Urteil vom 18.12.2014 – C-354/13)

Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmern für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaubn gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnisn und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherern Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig…(BAG, Urteil vom 16.12.2014 – 9 AZR 295/13)

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 11.12.2014 – 8 AZR 838/13)

Obliegt es einem Versicherungsnehmer nach den Bedingungen zu einer Hausratversicherung unverzüglich eine Stehlgutliste der Polizei vorzulegen und kommt er dieser Obliegenheit grob fahrlässig nicht nach, so kann die Versicherung ihre Leistung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG kürzen. Dies gilt aber dann nicht, wenn sie es unterlassen hat den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit gemäß § 28 Abs. 4 VVG hinzuweisen. Dies…(OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 – 12 U 89/11)

Nach einem Einbruch kann es dem Versicherungsnehmer obliegen der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste vorzulegen. Geschieht dies erst fünf Wochen nach dem Einbruch, so ist dies nicht mehr als unverzüglich anzusehen. Die Versicherung kann in einem solchen Fall ihre Leistung kürzen. Zudem ist die Versicherung nicht verpflichtet auf die Folgen einer verspäteten Vorlage der Stehlgutliste entsprechend nach § 28 Abs….(OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 – 9 U 69/13)

Stellt ein Versicherungsnehmer in einer mit Heu und Stroh gefüllten Scheune einen Traktor ab, so stellt dies eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG dar. Hat er die Gefahrerhöhung vorsätzlich vorgenommen und kommt es zu einem Brand in der Scheune, so besteht nach § 26 Abs. 1 VVG kein Versicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.(BGH, Urteil vom 10.09.2014 – IV ZR 322/13)

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruchn auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist regelmäßig nicht auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung mit einer Lebenserwartung von weniger als einem Jahr leidet. Dies entschiedn das Hessische Landessozialgericht.(Hessisches LSG, Urteil vom 16.09.2014 – L 2 R 140/13)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Leben in einem Haus der Synanon-Stiftung der Unterbringung in einer stationären Einrichtung entspricht. Es schließt eine Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich aus. Mitglieder der Selbsthilfegemeinschaft für suchtkranke Menschen haben damit keinen Anspruch gegenüber den Jobcentern auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“).(SG Berlin, Urteil vom 28.11.2014 – S 37 AS 9238/13)