Schaltet ein Wohnungseigentümer beim Vorbeigehen aus Versehen eine Herdplatte ein, so dass es zu einem Brandschaden kommt, so haftet der Wohnungseigentümer regelmäßig nicht gegenüber der Gebäudeversicherung. Denn in dem versehentlichen Einschalten liegt keine grobe Fahrlässigkeit. Auch die Platzierung eines Holzregals im Nahbereich der Herdplatten ist nicht grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Biberach hervor.(Amtsgericht Biberach a. d. Riß, Urteil vom 17.05.2013 – 5 C 197/13)

Wer im Zusammenhang mit einer einmaligen Eskalation bei Beendigung des Arbeits­ver­hältnisses seinen Arbeitgeber beleidigt, ist nicht immer verpflichtet, eine strafbewehrte Unter­lassungs­er­klärung abzugeben. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Landes­arbeits­gericht.(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2014 – 3 Sa 153/14)

Ein Bewerber muss im Rahmen des Bewerbungs­verfahrens bereits im Bundes­zentral­register getilgte Vorstrafen nicht gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber offenbaren. Auch muss er nicht über eingestellte Ermittlungs­verfahren aufklären. Der Arbeitgeber ist daher nicht berechtigt, dass Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.(BAG, Urteil vom 20.03.2014 – 2 AZR 1071/12)

Kommt es zu Fehlern bei der Herstellung einer Zahnprothese und verweigert der Patient daraufhin die weitere zahnärztliche Behandlung, so liegt darin die Kündigung des zahnärztlichen Behandlungsvertrags. Hat der Patient das Honorar bereits gezahlt, so steht ihm dann ein Anspruch auf Rückforderung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.(OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2013 – 5 U 542/13)

Die Erstattung im Ausland entstandener Behandlungskosten darf nicht verweigert werden, wenn das Fehlen von grundlegenden medizinischen Material verhindert, dass der Versicherte die Krankenhausbehandlung in seinem Land rechtzeitig erhält. Diese Unmöglichkeit ist sowohl auf der Ebene sämtlicher Krankenhauseinrichtungen zu beurteilen, die in der Lage sind, diese Behandlung im betreffenden Mitgliedstaat vorzunehmen,…(EuGH, Urteil vom 09.10.2014 – C-268/13)