Akut an Brustkrebs erkrankte Patientin darf mit neuartiger Chemotherapie behandelt werden (26.05.2017)

Das Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann es gebieten, dass einer Patientin die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie zugesprochen wird, auch wenn noch nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen werden kann und sicher wirksam ist. Das hat das Sozialgericht Dresden am 29. März 2017 entschieden.(SG Dresden, Beschluss vom 29.03.2017 – S 18 KR 268/17 ER)