Allein der Wohnungssuche dienende Eingliederungsvereinbarung mit Arbeitslosem nicht zulässig (28.11.2016)

Ein Eingliederungsverwaltungsakt muss einen deutlichen Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zum Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben erkennen lassen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Jobcenter einem SGB-II-Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz als Eigenbemühung nur aufgibt, sich eine Wohnung zu suchen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Außerdem müssen die Vorgaben an den Arbeitsuchenden hinreichend bestimmt sein.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2016 – L 9 AS 4164/15)