Allgemeine ärztliche Befürwortung einer Therapie mit Cannabis für Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln nicht ausreichend (26.02.2019)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln nicht bereits dann besteht, wenn der behandelnde Arzt die Therapie befürwortet und auf allgemeine Nebenwirkungen der Standardtherapie verweist.(SG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2019 – S 13 KR 4081/17)