Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe wirksam (28.03.2018)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 6. Juli 2015 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)…(BAG, Beschluss vom 21.03.2018 – 10 ABR 62/16)