Als „freie Mitarbeiterin“ im Krankenhaus tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt (05.05.2017)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine im Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester abhängig beschäftigt ist.(SG Heilbronn, Urteil vom 01.02.2017 – S 10 R 3237/15)