Als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin ist nicht sozialversicherungspflichtig (09.07.2015)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin selbstständig tätig ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.(SG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2015 – S 45 R 1190/14)