Alter Tarifvertrag darf Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung ausschließen (20.03.2025)

Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 11.03.2025 – 3 AZR 53/24)

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