Altersgrenze: Befristung des Arbeitsvertrags zum Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts wirksam (21.12.2018)

Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es konnte unentschieden bleiben, ob eine Hinausschiebens-vereinbarung…(BAG, Urteil vom 19.12.2018 – 7 AZR 70/17)