Altersgrenze von 35 Jahren bei Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten mit Unionsrecht vereinbar (15.11.2016)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Ausschluss von Bewerbern mit einem Alter von über 35 Jahren von einem Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten, die für die Wahrnehmung von Einsatz- und Vollzugsaufgaben vorgesehen sind, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das Vorhandensein besonderer körperlicher Fähigkeiten stellt eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung in Bezug auf solche Polizeibeamten dar.(EuGH, Urteil vom 15.11.2016 – C-258/15)