Alzheimer-Patient kann Anspruch auf Beihilfen für Unterbringung in alternativer Wohn-Pflege-Gemeinschaft haben (02.06.2017)
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Unterbringung eines Alzheimer-Patienten in einer zum Pflegeheim alternativen Wohn-Pflege-Gemeinschaft unter Umständen von der Beihilfeverpflichtung der Versicherung gedeckt sein kann.(VG Schleswig, Urteil vom 01.03.2017 – 11 A 302/15)