Alzheimererkrankte können Anspruch auf Blindengeld haben (18.06.2018)
Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, haben grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 14.06.2018 – B 9 BL 1/17 R)
