Am Flughafen stationierte Arbeitnehmer einer ausländischen Fluggesellschaft können einen Betriebsrat gründen (27.01.2025)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es sich bei einem
inländischen Stationierungsort einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland um
eine betriebsratsfähige Organisationseinheit handelt, in der ein Betriebsrat nach den
Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt werden kann.
(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2024 – 11 TaBV 295/24)