Amerikanischer Staatsbürger hat nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland vorläufig Anspruch auf Sozialhilfe (28.06.2016)
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat einem in Deutschland lebenden bedürftigen Ausländer nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland vorläufige Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt zugesprochen.(LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.05.2016 – L 6 AS 173/16 B ER)