An Diabetes erkrankte Erstklässlerin hat vorläufig Anspruch auf Schulbegleitung (31.08.2018)
Das Sozialgericht hat in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren entschieden, dass eine 6-jährige Erstklässlerin bis zum Beginn der Herbstferien Anspruch auf eine Schulbegleitung hat, um die notwendige Behandlung eines Diabetesleidens sicherzustellen.(SG Detmold, Beschluss vom 24.08.2018 – S 11 SO 221/18 ER)