An Wahltarife einer Krankenkasse sind strenge Anforderungen zu stellen (23.10.2018)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die von der AOK Rheinland/Hamburg angebotenen Wahltarife größtenteils den gesetzlichen Rahmen überschreiten.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2018 – L 16 KR 251/14)