Anerkennung von Atemwegserkrankungen als Berufskrankheit setzt arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest voraus (06.03.2019)
Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen auch durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Tonerpartikel- oder Laserdruckeremissionen generell geeignet sind, beim Menschen Gesundheitsschäden…(Hessisches LAG, Urteil vom 21.01.2019 – L 9 U 159/15)
