Angemessene finanzielle Vorsorge für Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz (19.09.2017)
Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz des § 90 Abs. 3 SGB XII. Einer Bezieherin von Hilfe zur Pflege sind die Mittel zu belassen, die sie für eine angemessene Bestattung zurückgelegt hat. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.(SG Gießen, Urteil vom 25.07.2017 – S 18 SO 160/16)