Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit kann trotz Vorliegens einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristlose Kündigung rechtfertigen (22.02.2016)

Kündigt ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit an, weil er keinen Urlaub bekommt, so kann trotz Vorliegens einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Der Bescheinigung kommt nämlich kein Beweiswert zu, wenn der Arzt den Arbeitnehmer weder körperlich untersucht noch objektive Befunde erhoben hat. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann dann nicht…(LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2015 – 10 Sa 156/15)