Anlegen eines Stützkorsetts ist als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert zu vergüten (06.11.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass dien Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflegen gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung dern Pflegekasse.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.10.2017 – L 16 KR 62/17)