Annahmeverzugslohn bei Unwirksamkeit einer Kündigung (14.07.2017)
Aufgrund einer unwirksamen fristlosen Kündigung wird einer Klägerin Annahmeverzugslohn in Höhe von 126.755,69 Euro zugesprochen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2017 – 4 Sa 869/16)