Anrechnung einer Erbschaft während des Bezugs von Sozialleistungen nach dem SGB II (01.02.2016)
Eine Miterbschaft aus dem Tod eines Familienmitglieds, die einem Hilfebedürftigen erst während des Bezugs von Sozialleistungen nach dem SGB II ausgezahlt wird, obwohl das Familienmitglied noch vor Beginn des Leistungsbezugs verstorben ist, darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.(SG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2016 – S 17 AS 4357/14)