Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt auch gemäß Nahtlosigkeitsregelung subjektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen voraus (06.11.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eine subjektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen voraussetzt. § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III fingiert nur die objektive, nicht die subjektive Verfügbarkeit. Die leistungsgeminderte Person muss sich im Rahmen ihres gesundheitlichen…(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 28.11.2017 – S 21 AL 6887/16)