Anspruch auf Elternrente nach Impfschaden des Kindes (10.10.2018)

Ist ein Kind infolge eines Impfschadens verstorben, dann ist der Landschaftsverband verpflichtet, einer Mutter eine sogenannte Elternrente zu gewähren. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.(SozG Osnabrück, Urteil vom 02.08.2018 – 2 VE 10/17)