Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn bei Tätigkeiten im Yoga-Ashram (22.05.2024)
Eine Volljuristin, die jahrelang in einem Yoga-Ashram tätig war, erhält nun etwa 42.000 Euro als Mindestlohn-Nachzahlung. Das LAG Hamm bestätigte ihren Status als Arbeitnehmerin. Der Fall war zuvor bereits beim BAG.(LAG Hamm, Urteil vom 14.05.2024 – 6 Sa 1128/23 , 6 Sa 1129/23 und 6 Sa 1112/23)
