Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege kann auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bestehen (21.04.2016)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Leistungen der Verhinderungspflege auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden können.(BSG, Urteil vom 20.04.2016 – B 3 P 4/14 R)