Anspruch auf Leistungsbewilligung endet nicht aufgrund Arbeitsunfähigkeit während genehmigter Ortsabwesenheit (07.08.2018)
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass einem Anspruch auf Leistungsfortzahlung nach § 146 Abs. 1 SGB III der Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs der Agentur für Arbeit nicht entgegensteht. Aus dem Wortlaut des § 146 Absatz 1 Satz 1 SGB III geht nicht hervor, dass die Leistungsfortzahlung spätestens mit Ablauf der genehmigten Ortsabwesenheit endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit während…(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 29.09.2017 – S 3 AL 1615/17)