Anspruch auf Partnerschaftsbonusmonate beim Elterngeld Plus setzt korrekte Reduzierung der Erwerbstätigkeit voraus (24.11.2017)
Eltern, die beim Bezug von Elterngeld Plus gemeinsam den viermonatigen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen wollen, müssen beide gleichzeitig die Erwerbstätigkeit in zulässiger Weise auf 25-30 Wochenstunden reduzieren. Wer durchgehend unverändert „offiziell“ voll arbeitet und volles Gehalt bezieht, kann nicht durch eine unzulässige Reduzierung der Arbeits- oder Ausbildungszeit die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus…(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 – L 11 EG 2662/17)