Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den Arbeitgeber (02.09.2021)
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn vom 08.07.2021 hat ein Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom Arbeitgeber wie ein ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers.(ArbG Bonn, Urteil vom 02.09.2021 – 1 Ca 308/21)