Anspruch auf Überstundenvergütung setzt Vortrag des Arbeitnehmers zu den Arbeitsleistungen und zum Grund der Notwendigkeit der Überstunden voraus (24.02.2025)

Macht ein Arbeitnehmer die Vergütung von Überstunden geltend, so muss er darlegen, dass Überstunden geleistet wurden und dass diese zur Erledigung der Arbeiten notwendig waren. Es ist dann Sache des Arbeitgebers darzulegen, dass der Grund für die Überstunden nicht vorgelegen hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 474/21)