Anspruch auf Versicherungsschutz durch Unfallversicherung bei fehlender Ursächlichkeit von Alkoholeinfluss und Unfall (16.02.2017)

Eine Unfallversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer zwar zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss stand, diese aber nicht unfallursächlich war. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.(OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.07.2014 – 5 U 1/14)