Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz nach Arbeitsunfall auch bei Vorschädigung der Zähne durch Parodontitis möglich (06.02.2019)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass nach einem Arbeitsunfall auch dann ein Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz durch eine Berufsgenossenschaft bestehen kann, wenn es bei den Zähnen eine Vorschädigung durch Parodontitis gab, diese aber in naher Zukunft nicht zu einem Verlust der Zähne geführt hätte.(SG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2018 – S 15 U 3746/16)
