Anspruch auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen besteht auch für Personen in betreuten Wohneinrichtungen und Alten- oder Behindertenwohnheimen (17.01.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Mietwohnungen auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn es sich um betreute Wohneinrichtungen, bzw. Wohnungen in Alten- oder Behindertenwohnheimen handelt, in denen der Betroffene ein Mindestmaß an Selbständigkeit genießt und die keine Pflegeheime i.S.d. SGB XI sind, soweit die Bereitstellung…(SG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2018 – S 14 P 2053/18)