Anspruch eines ehemaligen Berufssoldaten auf Berufsunfähigkeitsrente trotz befristeter Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter (22.06.2016)

Erhält ein ehemaliger Berufssoldat aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung eine Berufsunfähigkeitsrente, so verliert er diese nicht dadurch, dass er befristet als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Denn die zeitlich befristete Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist nicht vergleichbar mit der Tätigkeit als Berufssoldat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.(OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 18.12.2015 – 20 U 187/15)