Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Zeitzuschläge sind nicht pfändbar (18.02.2015)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulage sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unpfändbar sind und nicht abgetreten werden können.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015 – 3 Sa 1335/14)