Approbation eines Arztes darf nicht wegen Abrechnungsbetrugs widerrufen werden (04.02.2019)

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Widerruf der Approbation eines Kardiologen wegen Abrechnungsbetrugs aufgehoben. Nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts begründet das dem Arzt zur Last gelegte und vom Strafgericht geahndete Verhalten nicht seine Berufsunwürdigkeit, was Voraussetzung des Widerrufs gewesen wäre.(VG Hamburg, Urteil vom 23.02.2019 – 17 K 4618/18)