Arbeitgeber darf vertraglich vereinbarte Bonuszahlung nicht ohne Begründung wegfallen lassen (04.08.2016)
Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchsn nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollenn gerichtlichen Überprüfung. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, istn sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB* unverbindlich und die Höhe des Bonus durch das Gerichtn auf Grundlage des Vortrags der Parteien festzusetzen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.(BAG, Urteil vom 03.08.2016 – 10 AZR 710/14)