Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen (28.08.2017)

Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibt, ist nicht per se rechtswidrig. Dies entschied das Arbeitsgericht Kiel.(ArbG Kiel, Beschluss vom 26.07.2017 – 7 BV 67c/16)