Arbeitgeber muss Anwaltskosten bei leicht vermeidbarer Strafanzeige erstatten (22.12.2014)
Ein Arbeitgeber, der Strafanzeige gegen seinen Arbeitnehmer erstattet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die Kosten für dessen anwaltliche Vertretung zu übernehmen. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.(ArbG Köln, Urteil vom 18.12.2014 – 11 Ca 3817/14)